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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2009 - L 9 AS 857/09 B   

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https://dejure.org/2009,117996
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2009 - L 9 AS 857/09 B (https://dejure.org/2009,117996)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.07.2009 - L 9 AS 857/09 B (https://dejure.org/2009,117996)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - L 9 AS 857/09 B (https://dejure.org/2009,117996)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Braunschweig - S 26 AS 3579/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2009 - L 9 AS 857/09 B
 
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  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2009 - L 9 AS 857/09
    Ziel der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es nämlich, dass die in Art. 19 Abs. 4 GG garantierte Möglichkeit, effektiven gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, zur Wahrung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) bemittelten wie unbemittelten Personen in einer im Wesentlichen gleichen Weise offen steht (BVerfG, Beschl. v. 26. April 1988, Az. 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BSG, 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe nur bei Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2009 - L 9 AS 857/09
    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes mutwillig im Sinne von § 114 ZPO ist, so dass Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann, ist das Verhalten eines verständigen Beteiligten, der in Ermangelung der wirtschaftlichen Bewilligungsvoraussetzungen für seine bei anwaltlicher Vertretung anfallenden außergerichtlichen Kosten selbst aufzukommen hat (Leitherer in Meyer - Ladewig / Keller / Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73 a Rdnr. 8 unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 23. April 2007, Az. B 10 KG 6/06 B).
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